Einarbeitung und Schulung von neuem Personal
Neues Personal muss rechtzeitig bevor es mit der Tätigkeit in Küchenbereichen anfängt, geschult und an den Arbeitsplätzen eingewiesen werden. Dabei spielt es zunächst keine Rolle ob das Personal langfristig oder kurzfristig im Betrieb tätig sein wird. Festangestellte Mitarbeiter müssen genauso wie Saisonkräfte vor Aufnahme der Tätigkeit im Betrieb geschult und eingewiesen werden. Dies gilt auch…


